Information zu den aktualisierten Testnachweiserfordernissen zu Covid 19
Sehr geehrte Besucher unserer Einrichtung,
die Bayerische Staatsregierung hat mit Wirkung zum 10. Februar 2023 (gültig bis 7. April 2023) eine Lockerung gegenüber den Testnachweiserfordernissen nach 28b Abs.1 Infektionsschutzgesetz in der 17. BayIfsMV erlassen.
Für den Zutritt als Besucher in Einrichtungen der Altenhilfe benötigen Sie eine Testung in Form einer Selbsttestung ohne Aufsicht innerhalb von 24 Stunden vor dem Betreten der Einrichtung.
Zum Nachweis des negativen Ergebnisses dieser Selbsttestung genügt eine Eigenerklärung (auch mündlich) gegenüber der jeweiligen Einrichtung.
Die bewährten Hygienemaßnahmen bleiben weiterhin bestehen, ebenso ist die FFP2-Maskenpflicht derzeit weiterhin gültig.
Wir bitten Sie in Ihrer Eigenverantwortung in diesem Sinne zum Wohle Ihrer Angehörigen zu handeln.
Mit freundlichen Grüßen
Armin Seefried
Geschäftsführer