Heimbeirat
Der Heimbeirat setzt sich aus Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen und weiteren Vertrauenspersonen zusammen. Laut Gesetz fördert der Heimbeirat u.a. das tägliche Zusammenleben, sichert die Qualität der Betreuung, nimmt Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner entgegen und vermittelt und verhandelt mit der Heimleitung. Zudem wirkt der Heimbeirat bei einer Reihe von Entscheidungen mit, die den Alltag im Theresianum betreffen. Zusammen mit der Heimleitung stellt der Heimbeirat die Heimordnung auf, plant und organisiert Veranstaltungen, berät über Unterkunft, Betreuung und Verpflegung und wird bei Umbau- oder Instandhaltungsarbeiten gehört.
Der Heimbeirat wird von den BewohnerInnen eines Heimes gewählt, für die Amtszeit von 2 Jahren.